Wirtschaftsprüfung
Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sieht das Handelsrecht eine Jahresabschlussprüfung vor. Am Kanzleistandort Biberach stehen wir Ihnen gerne in diesem Zusammenhang in ganz Süddeutschland und natürlich auch im Umkreis (z.B.: Laupheim , Bad Waldsee) zur Verfügung und bieten auch nicht prüfungspflichtigen Unternehmen unser Know-how bei einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung an.
Weiterentwicklung Ihres Unternehmens
Den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit bildet nicht allein die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit Ihres Jahresabschlusses. Wir leiten für Sie auch Informationen und Eindrücke über die künftige, positive Unternehmensentwicklung ab.
Unser Leistungsangebot
- Gesetzliche Jahresabschlussprüfung
- Freiwillige Jahresabschlussprüfung
- Konzernabschlussprüfung
- Unternehmensbewertung
- Sanierung
- Due Diligence
- Prüferische Durchsicht
- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- Unternehmenskäufe und -verkäufe
- Prüfung von Insolvenzgründen
- Prüfungen nach internationalen Vorgaben (IFRS)
- Gutachtertätigkeit
Vorteile einer freiwilligen Prüfung
Die freiwillige Jahresabschlussprüfung bietet viele Vorteile. Besonders bei Kreditgesprächen mit der Bank kann ein belegter Jahresabschluss sehr hilfreich sein. Die Wirtschaftsprüfung erlaubt uns einen wesentlichen Einblick in ein Unternehmen. In Verbindung mit jahrelanger Erfahrung sind wir dadurch in der Lage, Verbesserungspotenzial zu erkennen.
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