Seitenbereiche

Beitragszuschüsse zur Alterssicherung für Landwirte

Illustration

Beitragszuschüsse

Landwirte mit geringem Jahreseinkommen bis zu maximal € 23.000,00 erhalten vom Staat einen Zuschuss zu ihren Beiträgen zur Alterssicherung für Landwirte. Die Höhe der Zuschüsse wurde bisher jeweils in einer Rechtsverordnung festgelegt (zuletzt mit Bekanntmachung vom 9.12.2020, BGBl 2020 I S. 2765).

Neuregelung ab 1.4.2021

Zum 1.4.2021 wurden die bisherigen

Beitragszuschussklassen durch ein lineares Berechnungsschema nach einer gesetzlich festgelegten Berechnungsformel ersetzt. Danach wird der Beitragszuschuss nicht mehr in Stufen festgelegt, sondern sinkt linear zur Höhe des Einkommens. Die Höchstgrenze des Jahreseinkommens, bis zu der ein Zuschuss zur Alterssicherung bezogen werden kann, wurde dabei von € 15.500,00 auf € 23.000.00 erhöht. Das heißt, dass Landwirte mit einem Jahreseinkommen von über € 15.500 ab 1.4. 2021 noch einen Zuschuss von € 106,00 (West) bzw. von € 90,00 (Ost) erhalten. Landwirte in den alten Bundesländern mit einem Jahreseinkommen von € 23.000,00 erhalten noch € 9,00 Zuschuss. Die Zuschüsse werden monatlich gewährt.

Antragspflicht

Die Zuschüsse zur Alterssicherung erhalten Landwirte nur auf Antrag. Anträge müssen innerhalb von drei Kalendermonaten ab Beginn der Versicherungspflicht gestellt werden. Antragsformulare hält die zuständige Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unter der Internetadresse https://www.svlfg.de/beitragszuschuss zum Download bereit.

Stand: 07. Juni 2021

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Biberach und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.